Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und Richter in Braunschweig oder bundesweit ONLINE

Warum eine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit unverzichtbar ist

Wer als Beamtin oder Beamter, als Richterin oder Richter seinen Dienst versieht, verlässt sich gerne auf die hohe Versorgungssicherheit des Beamtentums. Doch gerade Beamte im höheren Dienst unterschätzen oft, wie groß die Versorgungslücke im Fall einer Dienstunfähigkeit tatsächlich ist. Dabei kann ein solcher Fall jeden treffen, und die finanziellen Folgen sind oft gravierender, als man denkt.

Ein Beispiel macht das deutlich: Nehmen wir Frau H., Lehrerin mit Besoldungsgruppe A13. Sie verdient gut und kann sich auf eine gesicherte Versorgung verlassen – so jedenfalls die weit verbreitete Annahme. Doch eines Tages merkt Frau H., dass sie dem Druck nicht mehr standhält. Immer mehr Aufgaben, ständiger Lärmpegel, hohe Erwartungen. Frau H. entwickelt Ängste, Schlafstörungen und depressive Symptome. Der Arzt schreibt sie immer wieder krank, doch die Belastung bleibt. Schließlich wird ihre Dienstunfähigkeit festgestellt. Statt der gewohnten Bezüge von etwa 3.800 Euro netto im Monat erhält sie nur noch die sogenannte Mindestversorgung.

Diese Mindestversorgung liegt aktuell bei etwa 2.083 Euro brutto monatlich. Nach Abzug von Steuern sowie der Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung bleiben Frau H. netto etwa 1.600 Euro. Ein Einkommensverlust von mehr als der Hälfte. Ein Verlust, der nicht nur die laufenden Ausgaben gefährdet, sondern auch den bisherigen Lebensstandard in Frage stellt.

Wie schnell es gehen kann, zeigt der Blick auf die Dienstunfähigkeitsregeln. Schon wenn sich Krankschreibungen über einen längeren Zeitraum summieren – zum Beispiel drei Monate krank innerhalb von sechs Monaten – kann das den Dienstherrn veranlassen, eine amtsärztliche Untersuchung anzuordnen. Der Amtsarzt prüft dann, ob noch eine Dienstfähigkeit vorliegt. Und wenn er feststellt, dass eine dauerhafte Einschränkung besteht, wird die Dienstunfähigkeit ausgesprochen. Viele Beamte sind überrascht, wie schnell dieser Prozess tatsächlich in Gang kommt.

Gerade in den ersten fünf Jahren des Beamtenverhältnisses besteht ein besonders hohes Risiko. In dieser Zeit gibt es nämlich keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Im Falle einer Dienstunfähigkeit kann ein Beamter auf Probe bzw. auf Widerruf aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Er genießt bei der Dienstunfähigkeit keinerlei Schutzrechte. Erst danach greift die Wartezeitregelung und sichert wenigstens eine minimale Versorgung. Doch selbst dann bleibt die Lücke groß. Was vorher als sicher galt, kann plötzlich nicht mehr reichen.

Hier setzt die Dienstunfähigkeitsversicherung an. Sie ist keine teure Spielerei, sondern eine solide Absicherung. Sobald der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt, kann das ein wichtiger Hinweis sein, dass auch die Versicherung leisten muss. Allerdings prüft der Versicherer die Dienstunfähigkeit grundsätzlich selbst. Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit sogenannter „echter Dienstunfähigkeitsklausel“ erkennt die Versicherung die Feststellung des Dienstherrn in der Regel an und zahlt ohne weitere eigene Prüfung. So wird die Absicherung zum verlässlichen Rückhalt, wenn der Dienst plötzlich nicht mehr möglich ist.

Wichtig zu wissen: Es gibt nur wenige Versicherer, die wirklich guten Versicherungsschutz anbieten. Ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung verlangt der Versicherer bei Antragstellung die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Wer bereits ernsthafte Vorerkrankungen hat, kann schnell auf Schwierigkeiten stoßen. Im schlimmsten Fall wird der Schutz gar nicht mehr gewährt oder nur mit erheblichen Zuschlägen oder Ausschlüssen. Deshalb gilt: Je jünger und gesünder jemand ist, desto besser. Nicht nur die Gesundheitsprüfung wird einfacher, sondern auch der Beitrag bleibt dauerhaft günstiger. Das Eintrittsalter ist ein entscheidender Faktor für die Höhe der Beiträge. Deshalb sollte man das Thema nicht auf die lange Bank schieben.

Dienstunfähigkeit ist kein Thema, das man gerne bespricht. Aber es ist ein Thema, das nicht ignoriert werden sollte. Denn im Fall der Fälle ist eine gute Absicherung oft das Einzige, was noch zählt. Deshalb lohnt es sich, jetzt über eine passende Lösung nachzudenken.

Insbesondere für Richter:innen ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie in den Versicherungsbedingungen des Anbieters dem Beamten gleichgestellt sind. Andernfalls kann es passieren, dass der Versicherer nicht auf Dienstunfähigkeit prüft sondern auf Berufsunfähigkeit. Ein kleiner aber feiner Unterschied, der dazu führen kann, dass die Leistung auf Zahlung einer Dienstunfähigkeitsrente verweigert wird.

Gerne helfe ich Ihnen dabei, Ihren tatsächlichen Bedarf zu prüfen und die Versicherungsgesellschaft mit dem richtigen Tarif und der richtigen Dienstunfähigkeitsklausel zu finden. So sichern Sie nicht nur Ihr Einkommen, sondern auch Ihren gewohnten Lebensstandard, heute und morgen.

Profitieren Sie von meiner Fachkompetenz und meiner jahrelangen Marktkenntnis.

Versicherungen für freundliche Beamtinnen und Beamte sowie Richter:innen.

Ich arbeite gern mit Menschen, die wissen, was ein gutes Gespräch und fachkundiger Rat wert sind und die sich mit einem „Bitte“ und „Danke“ wohlfühlen.

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